Konzept
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
werte Interessierte,
das Wort „Konzeption“ entstammt dem lateinischen Wort „concipere/ concipio“ und kann mit „sich vorstellen“ übersetzt werden. In einem Konzept bzw. einer Konzeption werden die Ziele und Aufgaben eines Vorhabens näher beschrieben. Es wird dargelegt, welche Ansätze und Maßnahmen erforderlich sind, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Zudem werden die vorhandenen Rahmenbedingungen und materiellen sowie personellen Ressourcen, die zur Umsetzung des Vorhabens zur Verfügung stehen, aufgezeigt. Für die Betreibung von Kindertagesstätten sind Träger gesetzlich verpflichtend, ein solches Konzept für ihre Einrichtung vorzuhalten. Gemäß § 3 Abs. 3 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg muss die Umsetzung der Ziele und Aufgaben in einer pädagogischen Konzeption beschrieben werden. Diese Konzeption ist in jeder Kindertagesstätte zu erarbeiten. In dieser Konzeption ist ebenfalls zu beschreiben, wie die Grundsätze elementarer Bildung Berücksichtigung finden und die Qualität der pädagogischen Arbeit überprüft wird.
Im Nachfolgenden erhalten Sie einen Einblick in das „Kurzkonzept Umwelthort“. Die ausführliche bzw. vollständige Konzeption liegt in unserer Einrichtung zur Einsichtnahme vor.